Am Wochenende macht die Merrell Skyrunner World Series Halt in Österreich für die 10. Ausgabe des Hochkönig-Trailrunningfestivals. Nachdem die Strecken in den letzten Jahren wegen schlechten Wetters oft geändert werden mussten, war die Vorfreude auf das Event groß, denn hochsommerliche Bedingungen waren angesagt. Die internationale Skyrunning-Elite konnte somit die 32 km und 2.740 Höhenmeter umfassende Originalstrecke absolvieren.
Doch bevor sie und die Teilnehmenden der weiteren Distanzen das tun konnten, gab es – wie bei allen anderen Trailwettkämpfen üblich – ein Race-Briefing, das jeweils eine Stunde vor dem Rennstart im Startbereich stattfinden sollte. Bemerkenswert ist: Bei Abwesenheit droht der Veranstalter B-Trail-Events eine sofortige Zeitstrafe von 60 Minuten. Diese Regel findet sich auf der Website und in einem vor dem Rennen veröffentlichten Post auf Instagram: „When you are not at the mandatory briefing you will get 60 minutes penalty time! Please bring your bib number to the briefing.“
Das wirft die Frage auf: Sind 60 Minuten Zeitstrafe für das Fernbleiben vom Race-Briefing gerechtfertigt? Ist eine Sanktionierung überhaupt angebracht? Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet werden? Und wie wird das kontrolliert? Unseren Informationen nach gab es einen Scanner beim Einlass, der An- und Abwesenheit aufgezeichnet hat.
Wir haben in den Strafenkatalog des Veranstalters geschaut und weitere interessante Punkte gefunden:
„Respektlosigkeit gegenüber der Rennleitung, einem Streckenposten, einem Checkpoint-Marshall, einem Arzt, einem Retter oder dem Rennpersonal führt zur Disqualifikation.“
Was genau unter „Respektlosigkeit“ zu verstehen ist, bleibt offen. Ist ein aufgrund hoher Anstrengung ausbleibender Gruß beim Passieren eines Streckenpostens nicht auch schon respektlos? Liegt eine nicht weiter definierte Respektlosigkeit nicht immer im Auge des Betrachters?
Weitere Punkte, die eine Zeitstrafe nach sich ziehen, sind:
– „Gefährdendes Verhalten (z. B. Stöcke mit ungeschützten Spitzen, die auf Läufer oder Zuschauer gerichtet sind)“
– „Absichtliche Nichtnutzung der Toiletten der Organisation an der Rennstrecke und am Eventgelände“
Auch bei diesen beiden Punkten fragen wir uns, was genau gemeint sein könnte. Das Beispiel mit dem „auf Läufer oder Zuschauer gerichteten Stock“ mit „ungeschützter Spitze“ trägt, unserer Meinung nach, mehr zu Verwirrung als zu Klärung bei. Ist der Einsatz eines Trailrunningstocks als Waffe gemeint? Ebenso wirft der Punkt der „absichtlichen Nichtnutzung der Toiletten“ Fragen auf. Wie sähe eine unabsichtliche Nichtnutzung aus? Und wie soll das jemand beweisen oder prüfen?
Aber wir schweifen ab…
Kommen wir zum Sport, denn natürlich wollen wir euch die Siegerinnen und Sieger des Hochkönig Skyrace nicht vorenthalten. Bei den Männern gewinnt der Schwede Martin Nilsson, bei den Frauen die Französin Lucille Germain. Besonders erfreulich aus deutscher Sicht: Daniela Oemus läuft auf einen starken dritten Platz.